1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten füralle Rechtsgeschäfte zwischen der CONNSKILLLIMITED & Co. KG (nachfolgend als „Agentur" bezeichnet) und ihren Kunden.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kundenwerden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltungausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
2.1. Gegenstand der AGB sindWerk- und Dienstverträge einer Full-Service Werbeagentur und Druckerei. Hierzugehören die Konzeption von Logos, Slogans, Marken, Werbekampagnen,Internetauftritten, Werbefilmen und weiteren werbebezogenen Erzeugnissen, sowiejede Art von Printprodukt. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus deneinzelvertraglichen Vereinbarungen.
2.2. Die Angebote der Agentur erfolgen freibleibend, soweit nichts anderesvereinbart ist.
2.3. Der Vertrag mit der Agentur und dem Kunden kommt zustande, sobald derKunde das von der Agentur unterbreitete Angebot in Textform bestätigt.
3. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1.Der Kunde stellt der Agentur allefür die Durchführung des Auftrags benötigten Daten, Zugänge, Informationen undUnterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Kommt der Kunde seinenMitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist die Agentur von derLeistungspflicht befreit. Leistet die Agentur dennoch, stellt sie den dafürentstandenen Mehraufwand in Rechnung.
3.2. Der Kunde stellt sicher, dass das von ihm gelieferte Material freivon Rechten Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) ist undnicht gegen die Rechtsordnung verstößt.
3.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur unaufgefordert undunverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die für die Leistungserbringung derAgentur relevant sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sieder Agentur unbekannt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellensollte, dass einzelne Werbemaßnahmen von der Agentur oder beauftragten Drittenaufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Verletzung von Rechten Drittereinzustellen sind oder geändert werden müssen. Unterbreitet die Agentur demKunden einen Vorschlag, bezüglich eines Auftrages, hat dieser innerhalb von 7Werktagen darauf zu reagieren. Lässt er diese Frist verstreichen, gilt einestillschweigende Einverständnis seitens des Kunden.
3.4. Der Kunde ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seinerIT-Infrastruktur selbst verantwortlich. Die Agentur übernimmt keineSystemverantwortung.
4. Leistungen Dritter
4.1. Die Agentur ist berechtigt,entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden Dienste oderLeistungen Dritter in Anspruch zu nehmen oder solche Leistungen an den Kundenzu vermitteln.
4.2. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Dritten können deren AllgemeineGeschäftsbedingungen und einzelvertraglich geschlossene Vereinbarungen Einflussauf das Auftragsverhältnis zwischen Kunde und Agentur haben. Die Agentur wirdden Kunden über Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden undder Agentur so früh wie möglich unterrichten. Die Agentur und der Kunde werden,sofern erforderlich, gemeinsam eine Anpassung des zwischen ihnen bestehendenVertragsverhältnisses vereinbaren.
4.3. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungender Dritten stets unterbrechungs-, störungs-, fehlerfrei und gesetzeskonformsind. Die Agentur trifft keine Überwachungspflicht.
4.4. Mit der Beauftragung von Besorgungsgehilfen gehen die AllgemeinenGeschäftsbedingungen der Besorgungsgehilfen automatisch auf die AllgemeinenGeschäftsbedingungen der Agentur über.
5. Termine und Lieferfristen
5.1. Fristen und Terminabsprachensind im Vertrag schriftlich festzuhalten. Abweichende Vereinbarungen sindschriftlich zu bestätigen.
5.2. Sofern die Agentur einen vereinbarten Termin oder eine vereinbarteLieferfrist nicht einhalten kann, hat sie dies dem Kunden schnellstmöglichschriftlich mitzuteilen.
6. Urheberrechte und Nutzungsrechte
6.1. Der Kunde erwirbt für dievertraglich vereinbarte Dauer und für den vertraglich vereinbarten Umfang daseinfache Nutzungsrecht an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftragesgefertigten Arbeiten. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das Gebietder Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen,bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. SämtlicheNutzungsrechtübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung dervollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.
6.2. Sofern der Vertrag vorzeitig beendet wird, sind alle Unterlagen, Dateien,Skizzen und Entwürfe unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. Es ist demKunden nicht gestattet, die bereits gesichteten Ideen und Konzepteweiterzuverwenden oder fortzuentwickeln.
6.3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönlichegeistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben beider Agentur. Die Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach demUrheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
6.4. Die Mitarbeit des Kunden und/oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einflussauf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründen kein Miturheberrecht anden entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Der Kunde erhält auchkeine Nutzungsrechte an von ihm abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen.
6.5. Die Leistungen und Werke der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kundenbeauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändertwerden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. DieÜbertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungensind, soweit nicht vertraglich geregelt, zu vergüten und bedürfen derZustimmung der Agentur.
6.6. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungenwird eine Vertragsstrafe fällig, die die Agentur nach billigem Ermessenfestsetzen wird und die im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann. Überden Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
6.7. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und aufihrer Website aufzuführen und dafür gegebenenfalls auch Logos des Kunden zuverwenden. Die Eigenwerbung kann vertraglich zwischen der Agentur und demKunden ausgeschlossen werden.
7. Gewährleistung
7.1. Für Mängel der geliefertenLeistungen und Werke haftet die Agentur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicherSchadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
7.3. Es kann in allen Herstellungsverfahren bei farbigen Reproduktionen zugeringfügigen Abweichungen vom Original kommen, die nicht beanstandet werdenkönnen, wenn sie innerhalb der nach dem Stand der Technik üblichen Toleranzenliegen. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Vorlagen und dem Endprodukt.
7.4. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftetdie Agentur nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligenZulieferanten. Die Agentur ist von der Haftung freigestellt, wenn sie ihreAnsprüche gegen den Zulieferanten an den Kunden abtritt.
8. Haftung
8.1. Die Agentur haftet für Vorsatzund grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit jedochnur, soweit der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichtenberuht. Vertragswesentlich sind die Vertragspflichten, deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und aufderen Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Sofern dieAgentur wegen fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflichthaftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schadenbegrenzt, das heißt auf den Schaden, den die Agentur bei Vertragsschluss alsmögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder den sie beiAnwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Im Falleeiner Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht auf die Höhedes jeweiligen Auftragswertes beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzungvertragswesentlicher Pflichten handelt.
8.2. Der Kunde stellt die Agentur von jeglichen Ansprüchen frei, die Drittegegen die Agentur wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößenauf Grund der von der Agentur erarbeiteten und/oder durchgeführten Maßnahmenund/oder vom Kunden selbst zur Verfügung gestellter Inhalte geltend machen. DerKunde übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der notwendigenRechtsverteidigung der Agentur einschließlich sämtlicher Gerichts- undAnwaltskosten. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, rechtliche Bedenkenbezüglich der durchzuführenden Maßnahmen nach deren bekannt werden unverzüglichschriftlich dem Kunden zu melden. Sofern eine rechtliche Überprüfung derdurchzuführenden Maßnahmen durch eine sachkundige Person (Rechtsanwalt) odereine Institution erforderlich werden, trägt der Kunde in Absprache mit derAgentur hierfür die Kosten.
8.3. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen in den Werbemaßnahmen oder-kampagnen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
8.4. Die Agentur haftet nicht für Datenverluste nach Abnahme der vereinbartenArbeiten.
8.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eine etwaigeHaftung der Agentur wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheitoder nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung für die Agenturausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für Organe, gesetzlicheVertreter, Angestellte und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Agentur.
9. Verwertungsgesellschaften
Der Kunde führt eventuell anfallendeGebühren an Verwertungsgesellschaften (zum Beispiel Gema) direkt abbeziehungsweise erstattet die Gebühren der Agentur, sofern diese von ihrverauslagt wurden.
10. Vergütung und Zahlungsfristen
10.1. Die vom Kunden zuentrichtende Vergütung richtet sich nach den einzelvertraglichen Vereinbarungen.
10.2. Die Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
10.3. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, beträgtdie Zahlungsfrist 7 Tage ab Zugang der Rechnung. Für die Rechtzeitigkeit derZahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend. Die Rechnungen der Agenturkönnen auch elektronisch übermittelt werden.
10.4.Kosten für Dienstleistungen Dritter muss die Agentur nicht verauslagen.
10.5. Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden in zeitlichen AbständenAbschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungbemisst sich nach der zum jeweiligen Zeitpunkt erbrachten Leistung.
10.6. Zur Aufrechnung gegenüber der Agentur ist der Kunde nur mitunbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
11. Kündigung
11.1. Es gelten dieeinzelvertraglich festgelegten Vertragslaufzeiten. Jede Partei kann diesenVertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.
11.2. Sofern keine Vertragslaufzeit bestimmt wurde, entsteht einDauerschuldverhältnis, welches von jeder Partei mit einer Frist von einem Monatzum Monatsende gekündigt werden kann.
12. Geheimhaltung
12.1. Alle den Parteien im Rahmendes Auftragsverhältnisses zugänglich werdenden und nicht allgemeinoffenkundigen Informationen und Unterlagen sind, auch nach Beendigung desAuftrages, streng vertraulich zu behandeln, und zwar selbst dann, wenn es nichtzur Ausführung des Auftrags kommt.
12.2. Die Parteien haben die Geheimhaltungspflicht jeweils ihren mit derAusführung des Auftrags befassten Mitarbeitern aufzuerlegen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Die Unwirksamkeit einzelnerBedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien werden imFalle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln versuchen, die unwirksame Klauseldurch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinnnach am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
13.2. Die Parteien verpflichten sich die einschlägigen Vorschriften zumDatenschutz zu beachten.
13.3. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschlussdes UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen.
13.4. Ausschließlicher - auch internationaler – Gerichtsstand für alleStreitigkeiten zwischen den Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, Traunstein,Deutschland.
Stand: 01.11.2022